Platzanfrage
Platzanfrage
ALLGEMEINE GESCHĂ„FTSBEDINGUNGEN FĂśR VERANSTALTUNGEN, SCHULUNGEN & SEMINARE DER FRAKTALWERK GMBH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle mit der Fraktalwerk GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen, Schulungen und Seminaren. Mit seiner/ ihrer Anmeldung erkennt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin folgende „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen, Schulungen & Seminaren der Fraktalwerk GmbH" an. Diese beinhalten die nachfolgenden Regelungen:
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt verbindlich über folgende Kanäle:
Der Käufer anerkennt durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Käufer und Veranstalter. Führt der Käufer die Transaktion für andere Teilnehmende aus, so sind diese über die geltenden Bestimmungen durch den Käufer in Kenntnis zu setzen.
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Angebot anbietet. Abhängig vom Veranstaltungsformat können Kundenwünsche nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
4. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer Anmeldung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und impuls-event GmbH zustande. Bei Buchung über Onlineportale vollzieht sich dies beim Klicken auf die Schaltfläche «kauf abschliessen». Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen Kunde und Veranstalter wirksam.
5. TeilnahmegebĂĽhr
Die Preise für die Teilnahme an der Veranstaltung gehen hervor aus Veranstaltungsbeschrieb bei Onlineanmeldung oder Individueller Offerte/ Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag ist bei Buchung geschuldet. Werden die Zahlungen nicht innerhalb der einer Frist von 10 Tagen geleistet (vorbehaltlich anderslautender Fristenvereinbarung), so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 7 beim Kunden eingefordert.
7. Annullation oder Ă„nderung durch den Teilnehmer
Eine Annullation durch den Kunden vor Veranstaltungsbeginn ist schriftlich unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Alle bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramme, Tickets, schriftliche Bestätigungen etc.) sind dem Brief beizulegen. Erst wenn alle Unterlagen beim Veranstalter eingetroffen sind, wird die Abmeldung gültig. Arztzeugnisse müssen innerhalb 5 Arbeitstage beim Veranstalter eintreffen. Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
Wenn der Kunde zur Veranstaltung ohne vorgängige Abmeldung nicht erscheint, bezahlt er 100% der Teilnahmegebühr. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8. Verrechnung
Die Verrechnung erfolgt durch die Fraktalwerk GmbH anhand der Auftragsbestätigung. Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 1. Mahnung werden Fr. 30.- und bei der 2. Mahnung Fr. 60.- verrechnet. Danach wird der Rechtsweg beschritten.
9. Annullation oder Ă„nderung der Buchung durch den Veranstalter
Die meisten Aktivitäten erfordern eine Mindestbeteiligung. Wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter auch kurzfristig die Aktivität annulieren. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen abzüglich allfällig schon beanspruchter Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 7 in Kraft. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen abzüglich allfällig schon beanspruchter Leistungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Natur-verhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
10. Teilnahmebedingungen
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen, sowie allfällig zusätzlich geltenden Regularien des Veranstaltungsortes zu halten und die Weisungen des Veranstalters und dessen Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Veranstaltung gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Veranstaltung, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung.
11. Haftung
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltungen gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen. Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
12. Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen sind dem Veranstalter sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden.
13. Bildrechte
Der Kunde zeigt sich mit der Unterzeichnung der Bestätigung einverstanden, dass der Veranstalter Fotos/ Videos des Events für interne Werbezwecke verwenden darf.
14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand fĂĽr alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Baden.
15. Veranstalter
Fraktalwerk GmbH
Mellingerstrasse 1
5400 Baden
hello@fraktalwerk
+41 56 558 88 08
https://fraktalwerk.swiss